Grundfragen des Schadenersatzrechts

Insbesondere die punktuelle Normsetzung durch die EU zeigt, dass den Grundfragen des Schadenersatzrechts bisher zu wenig Aufmerksamkeit zugewendet wurde, was zu erheblicher Widersprüchlichkeit der Normen und unzureichenden Regelungen führt. Durch die Umsetzung dringen diese Mängel in die nationalen Rechtsordnungen ein und verstärken dort vorhandene ähnliche Defizite. Sicherlich wurden zwar immer wieder Grundfragen diskutiert, jedoch geschah dies einerseits in der fernen Vergangenheit, andererseits nicht auf breiter rechtsvergleichender Basis. Ferner wurde noch kaum auf die Funktion des Haftungsrechts im Gesamtgefüge der Rechtsordnung – also etwa mit Blick auf das Bereicherungs-, das Sozialversicherungs- und das Strafrecht – abgestellt, und neue wissenschaftliche Richtungen – wie die Ökonomische Analyse des Rechts – noch nicht einbezogen. Zwar wurden bei der Ausarbeitung von Entwürfen für ein neues europäisches Schadenersatzrecht – vor allem die Principles of European Tort Law und der Draft Common Frame of Reference – Grundfragen wie jene nach den Funktionen und den Zielen des Schadenersatzrechts angesprochen; doch konnte dies im Zug der Arbeiten, die in erster Linie auf den Entwurf einer auf breite Akzeptanz stoßenden Regelung gerichtet waren, nicht in der erforderlichen Tiefe erfolgen. Im Interesse von in sich geschlossenen, nicht widersprüchlichen Rechtsordnungen und damit im Interesse des fundamentalen Gerechtigkeitsgedankens sollte dieser Mangel möglichst gründlich und rasch behoben werden. Ein erster Schritt wird mit dem hier beschriebenen Projekt gesetzt, das vom Zentrum für europäisches Schadenersatz- und Versicherungsrecht, unter der Leitung von Helmut Koziol, durchgeführt und vom FWF finanziert wird. Das Institut wird an diesem Projekt in mehrfacher Hinsicht beteiligt sein. Einerseits stellt es für ECTIL die Infrastruktur zu Verfügung, andererseits wird Direktor Ken Oliphant auch wissenschaftlich an dem Projekt mitarbeiten.