Werden zum Einbau vorgesehene Erzeugnisse nicht vom Hersteller selbst, sondern von einem Händler geliefert, so scheint diese Spaltung von Hersteller- und Händlerrolle bei den nachfolgenden Gliedern der Veräußerungskette zu einer gravierenden Verschlechterung ihrer Rechtsposition zu führen, wenn es wegen der vom Produzenten zu verantwortenden Mangelhaftigkeit der Erzeugnisse notwendig wird, diese auszutauschen und daher unter anderem Kosten für den Aus- und Einbau anfallen: Die Betroffenen – typischerweise Werkunternehmer aber auch Endabnehmer – stehen mit dem Erzeuger selbst in keinem Vertragsverhältnis und ihr Vertragspartner, der Händler, ist für den Herstellungsfehler nicht verantwortlich. Nach der jüngsten Rechtsprechung des EuGH kommt es jedoch dann, wenn der betroffene Endabnehmer Verbraucher ist, trotzdem zu einer Überwälzung der Kosten auf den Händler; dessen Rückgriffsmöglichkeiten gegen den Erzeuger bleiben allerdings offen. In der Podiumsdiskussion werden die Möglichkeiten einer sachgerechten, den berechtigten Interessen aller Beteiligten Rechnung tragenden Lösung erörtert.

Vortragende:
Präsidentin des OGH i.R. Hon.-Prof. Dr. Irmgard Griss
Univ.-Prof. Dr. Ernst Karner
Univ.-Prof. i.R. Dr. Dr. h.c. Helmut Koziol
RA Dr. Michael Winischhofer

Moderation: Mag. Benedikt Kommenda (Die Presse)

Ort: Theatersaal der Österreichischen Akademie der Wissenschaften,
Sonnenfelsgasse 19, 1010 Wien

Zeit: 24. April 2012, 17:00 Uhr

Anschließend laden wir zum weiteren Gedankenaustausch zu einem Buffet ein.
Die Teilnahme ist kostenlos.
Anmeldung erbeten an Mag. Lisa Zeiler: zeiler@ectil.org
09.03.2012 13:04:50 | 0 comments


In jüngster Zeit haben mehrere Ereignisse die Frage des Redaktionsgeheimnisses auf die Tagesordnung nicht nur der Gerichte, sondern auch der Öffentlichkeit gesetzt. Das ist gut so. Denn trotz einer richtungweisenden Entscheidung des Obersten Gerichtshofes gibt es eine Reihe nicht genügend geklärter Problembereiche. Diese beginnen bei der grundsätzlichen Frage, worauf sich der Schutz des Redaktionsgeheimnisses überhaupt bezieht und wann ein Geschehen „öffentlich wahrnehmbar“ ist. Dazu kommen das – in einer Informationsgesellschaft und angesichts digitaler Kommunikationswege neu zu definierende – Verhältnis zum Amtsgeheimnis und die gerade damit verbundene Möglichkeit, die Geltung des Redaktionsgeheimnisses zu umgehen, indem Journalisten als Beschuldigte vernommen werden. Wie so oft im Medienbereich, geht es um die heikle Balance zwischen dem demokratischen Grundrecht der Presse- und Informationsfreiheit, dem Schutz der Persönlichkeitsrechte und den Ermittlungsinteressen des Staates, Straftaten aufzuklären – diese Balance zu finden und in einer zunehmend vernetzten Welt auf supranationaler Ebene, also zumindest auf der Ebene der Europäischen Union zu regeln, ist dringend geboten.

Das sechste, am Dienstag, 20. März 2012, 16:30 in der Akademie der Wissenschaften (1010 Wien, Dr. Ignaz Seipel-Platz 2) vom Institut für Europäisches Schadenersatzrecht und von der Kommission für vergleichende Medien- und Kommunikationsforschung organisierte Symposium in der Reihe „Medienpolitik und Recht“ möchte dazu beitragen, das Problembewusstsein zu schärfen und Lösungsansätze zu diskutieren.

Unter dem Vorsitz der Präsidentin des OGH iR Hon.-Prof. Dr. I. Griss werden Univ.-Prof. Dr. H. Hinterhofer (Institut für Straf- und Strafverfahrensrecht, Universität Salzburg), Dr. J. Seethaler (Kommission  für vergleichende Medien- und Kommunikationsforschung, Österreichische Akademie der Wissenschaften, Wien) und Univ.-Prof. Dr. K. Stöger, Mjur (Institut für Öffentliches Recht, Universität Graz) vortragen.

Der Eintritt ist frei.



6. Symposium Medienpolitik und Recht: „Redaktionsgeheimnis“

20. März 2012; 16:30 Uhr
Österreichische Akademie der Wissenschaften
Dr. Ignaz Seipel-Platz 2
1010 Wien
Eintritt frei.

20.02.2012 11:16:36 | 0 comments


Das Yearbook European Tort Law 2010 bietet einen umfassenden Überblick der neuesten schadenersatzrechtlichen Entwicklungen in Europa. Neben Berichten aus nahezu allen EU Mitgliedstaaten enthält es Beiträge aus Norwegen und der Schweiz, einen Bericht zum Gemeinschaftsrecht sowie einen rechtsvergleichenden Überblick. Die Berichte werden von Wissenschaftern aus den jeweiligen Rechtsordnungen auf Englisch verfasst und präsentieren bzw kommentieren die wichtigsten Gerichtsentscheidungen sowie die neuesten Entwicklungen aus dem Bereich der Gesetzgebung des Jahres 2010.

05.12.2011 11:45:13 | 0 comments


Das Institut für Europäisches Schadenersatzrecht, unterstützt durch das Europäische Zentrum für Schadenersazu- und Versicherungsrecht (ECTIL) betreibt seit dem Jahre 2009 ein Projekt, welches den Zusammenhang zwischen Haftpflichtrecht und Menschenrechtsverletzungen untersucht.
Ziel des Projektes ist es, die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) detailliert dahingehend zu untersuchen, wie spezifische Themen (etwa Rechtsgutsverletzungen, Kausalität, Rechtswidrigkeit und Verschulden usw) im Rahmen des Schadenersatzes nach Art 41 der Europäischen Menschrechtskonvention behandelt werden. Die nun vorgelegte Studie widmet sich erschöpfend diesen Themen und vergleicht die Lösungen des Gerichtes mit den Grundsätzen des Europäischen Haftpflichtrechts und ausgewählten nationalen Rechtsordnungen.
05.12.2011 09:45:18 | 0 comments


Die fortschreitende Europäisierung des Haftpflichtrechts brachte bis heute eine Vielzahl von Mongrafien, Lehr- und Studienbüchern hervor, ja sogar einheitliche Regeln für ein Europäisches Haftpflichtrecht wurden verfasst. Eine wesentliche Lücke besteht jedoch weiter fort: Die Erfahrungen der Vergangenheit in den nationalen Rechtssystemen werden größtenteils ignoriert. Die Serie "Digest on European Tort Law" tritt an diese Lücke zu füllen. Während Band 1 der Serie grundlegende Fragen der Kausalität erörterte, ist es nun der Begriff des Schadens, welcher durch das bewährte Autorenteam in den Fokus gerückt wurde. Und ebenso wie beim ersten Band werden wesentliche nationale Entscheidungen aus 26 Europäischen Mitgliedsstaaten und des Europäischen Gerichtshofes ausgewählt, nebst vollständigem Sachverhalt präsentiert und in ihrem jeweiligen Kontext analysiert. Überdies werden alle dem Schadenbegriff eigenen, spezifischen Probleme herausgearbeitet und rechtsvergleichend analysiert sowie die Lösungen der einheitlichen Europäischen Rechtsregeln und rechtsgeschichtliche Hintergründe vorgstelllt.

05.12.2011 09:10:27 | 0 comments


Displaying results 1-5 (of 60)
  < 1 - 2 - 3 - 4 - 5 - 6 - 7 - 8 - 9 - 10  >